Schleppen von Fahrzeugen auf dem Rhein

Auch diese Frage taucht im Internet immer mal wieder auf.

Ist es möglich mich mit meinem Sportboot von einem Berufsschiff ziehen zu lassen, um z.B. besser durch die Strömung zu kommen oder um Sprit zu sparen?

Ja, früher hat man sowas hin und wieder auf dem Rhein gesehen.

ABER…

Ein Blick in die RheinschifffahrtspolizeiVO bringt Klarheit

§ 6.21 Zusammenstellung der Verbände

Unter Punkt 2. steht

Fahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen, außer im Fall der Rettung oder Hilfeleistung in Notfällen, nur dann zum Schleppen, zum Schieben oder zur Fortbewegung gekuppelter Fahrzeuge verwendet werden, wenn dies in ihrem Schiffsattest zugelassen ist. … usw….

Und genau hier liegt die Schwierigkeit, denn diese Genehmigung hat i.d.R. kein Schiff, da

  1. es in der heutigen Zeit nicht mehr benötigt wird oder
  2. die technischen Auflagen zu hoch sind

Zu den Auflagen finden sich im § 16.05 der RheinSchUO weitere Hinweise.

Halten wir also fest, dass nur sehr wenige Fahrzeuge auch für das Schleppen zugelassen sind und wir daher von einem normalen Binnenschiff eine freundliche, aber bestimmende Absage erhalten, wenn wir nach einer normalen Schlepphilfe fragen. Hilfeleistung bei Notfällen ist ja wie oben beschrieben weiterhin möglich.

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